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Die gesetzliche Vormundschaft
Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter wird das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund, weil Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Das bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt.
Der Mutter steht neben dem Amtsvormund die Personensorge für das Kind zu. Sie ist jedoch nicht zur rechtlichen Vertretung des Kindes berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit in der tatsächlichen Personensorge, geht die Meinung der Mutter vor. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter.
Die Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter haben weiterhin das Sorgerecht für ihre Tochter, aber nicht für ihr Enkelkind.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.1 - Team Vormundschaften und Pflegschaften
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Monika Blauth
Tel: 02382 59-381
- Herr Fredi Köhler
Tel: 02382 59-475
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Der Mutter steht neben dem Amtsvormund die Personensorge für das Kind zu. Sie ist jedoch nicht zur rechtlichen Vertretung des Kindes berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit in der tatsächlichen Personensorge, geht die Meinung der Mutter vor. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter.
Die Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter haben weiterhin das Sorgerecht für ihre Tochter, aber nicht für ihr Enkelkind.
https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/52704/showFrau
Monika
Blauth
Herr
Fredi
Köhler
311 (Rathaus, 3. Etage)