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Flächennutzungsplan
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht als wesentliches Instrumentarium der planungsrechtlichen Steuerung die Bauleitplanung vor. Die Bauleitplanung ist als zweistufiges System ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan gem. § 5 BauGB ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde.
Er hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende Bauleitplan" bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z.B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht.
Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" eines Bebauungsplanes. Was im Einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Rahmenbedingungen der betreffenden Gemeinde ab.
Er hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende Bauleitplan" bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z.B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht.
Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" eines Bebauungsplanes. Was im Einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Rahmenbedingungen der betreffenden Gemeinde ab.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.1 - Stadtentwicklung- und erneuerung, Projektentwicklung und Liegenschaften
Südstraße 41
59227 Ahlen
E-Mail: stadtplanung@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Andreas Theodor Lütke Harmann
Tel: 02382 59-340
Flächennutzungsplan Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht als wesentliches Instrumentarium der planungsrechtlichen Steuerung die Bauleitplanung vor. Die Bauleitplanung ist als zweistufiges System ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan gem. § 5 BauGB ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde.
Er hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende Bauleitplan" bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z.B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht.
Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" eines Bebauungsplanes. Was im Einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Rahmenbedingungen der betreffenden Gemeinde ab. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show
Er hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende Bauleitplan" bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, daß Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z.B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht.
Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" eines Bebauungsplanes. Was im Einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Rahmenbedingungen der betreffenden Gemeinde ab. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show
Gruppe 6.1 - Stadtentwicklung- und erneuerung, Projektentwicklung und Liegenschaften
001 Südstraße 41 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-572
Fax 02382 59-499
Herr
Andreas Theodor
Lütke Harmann
300 (Baudezernat, 3. Etage)
02382 59-340