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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Sozialhilfe nach dem 4. Kap. SGB XII
Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
Buchstaben A, B, J
Buchstaben K, L, V, X
Buchstaben S, T, U, Z
Buchstaben D, G, H, N, Y
Buchstaben C, M, P, Q
Buchstaben E, F, I, O, R, W
Voraussetzungen
- Erreichen der in § 41 Abs. 2 SGB XII genannten Altersgrenze oder
- Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder
- Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gem. § 45 3 Nr. 4 SGB XII
Unterlagen
Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
- Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
- Schwerbehindertenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
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Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: schuermeyert@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Runge
Tel: 02382 59-510
- Frau Lahme
Tel: 02382 59-535
- Frau Sitarek
Tel: 02382 59-265
- Frau Adomat
Tel: 02382 59-206
- Frau Weißen
Tel: 02382 59-270
- Herr Beyer
Tel: 02382 59-268
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Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
Buchstaben A, B, J
Buchstaben K, L, V, X
Buchstaben S, T, U, Z
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Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
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- Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
- Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
- Schwerbehindertenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Herr
Runge
331 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Lahme
334 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Sitarek
336 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Adomat
337 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Weißen
332 (Rathaus, 3. Etage)
Herr
Beyer
338 (Rathaus, 3. Etage)