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Hilfe zum Lebensunterhalt
Sozialhilfe nach dem 3. Kap. SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben dem Regelsatz weitere Beträge, wie etwa die Kosten für Unterkunft und Heizung. A, B, D
J, K, L, V, X
S, T, U, Z
G, H
M, N, O, P, R, Y
C, E, F, I, Q, W
Voraussetzungen
- Zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeit oder
- Tätigkeit im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 45 3 Nr. 3 SGB XII
Unterlagen
Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
- Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
- Schwerbehindertenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
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Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: schuermeyert@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Runge
Tel: 02382 59-510
- Frau Lahme
Tel: 02382 59-535
- Frau Sitarek
Tel: 02382 59-265
- Frau Adomat
Tel: 02382 59-206
- Frau Weißen
Tel: 02382 59-270
- Herr Beyer
Tel: 02382 59-268
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C, E, F, I, Q, W Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
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C, E, F, I, Q, W Bitte beim Sachbearbeiter erfragen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Nachweise über Unterkunftskosten (Mietvertrag, Heizkosten, Mietbescheinigung oder Kaufvertrag, Belastungen, Abgabenbescheid, Heizkostennachweis, Nebenkosten bei Hauseigentum)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid etc.)
- Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/ Haftpflichtversicherung)
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebens-/Sterbegeldversicherung, KFZ-Schein etc.)
- Schwerbehindertenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Gruppe 5.4 - Soziales
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-468
Fax 02382 59-513
Herr
Runge
331 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-510
Frau
Lahme
334 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-535
Frau
Sitarek
336 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-265
Frau
Adomat
337 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-206
Frau
Weißen
332 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-270
Herr
Beyer
338 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-268