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Wohnberechtigungsbescheinigung
Sie können eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung bei uns beantragen.
Die Unterlagen können Sie im Fachbereich Jugend und Soziales anfordern.
Im Bereich Soziales des Fachbereichs Jugend und Soziales gilt das sogenannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Sprechstunden ohne Termin : Donnerstag 14.30 - 17.00 Uhr
Unterlagen
- Das Einkommen der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
- Die Einverständniserklärung des Vermieters
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
Kosten
- € 5,00 bis € 30,00
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: schuermeyert@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Heiko Fredrich
Tel: 02382 59-481
Sie können eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung bei uns beantragen.
Die Unterlagen können Sie im Fachbereich Jugend und Soziales anfordern.
Im Bereich Soziales des Fachbereichs Jugend und Soziales gilt das sogenannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Sprechstunden ohne Termin : Donnerstag 14.30 - 17.00 Uhr
- Das Einkommen der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
- Die Einverständniserklärung des Vermieters
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- € 5,00 bis € 30,00
Herr
Heiko
Fredrich
313 (Rathaus, 3. Etage)