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Asylbewerberleistungen
Was sind Asylbewerberleistungen?
Asylbewerberleistungen sind materielle Hilfen für ausländische Flüchtlinge, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht selbst unterhalten können. Sie erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Bargeldbedarf und Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. Nahrung und Kleidung), der je nach Alter und Familiensituation variiert. Zu den Asylbewerberleistungen zählt auch die Krankenhilfe. Diese erlaubt es Flüchtlingen, einen Arzt aufzusuchen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
In der Regel wird der Antrag nach der Zuweisung zur Stadt Ahlen bei der Ankunft im Rathaus, Westenmauer 10, 59227 Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales (3. OG) gestellt.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
A, B, J
I, K, L, V, X
S, T, U, Z
D, G, H, N, Y
C, M,Q
E, F, O, P, R, W
Behandlungsscheine für Arztbesuche erhalten Sie bei Frau Jungilligens.
Sprechzeiten
Auch hier gilt das Bestellsystem, d.h. es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Eine Sprechzeit ohne Termine findet am Donnerstag von 14.30 - 17.00 Uhr statt.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: schuermeyert@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hildegard Adomat
Tel: 02382 59-206
- Frau Stefanie Lahme
Tel: 02382 59-535
- Frau Franziska Kozler
Tel: 02382 59-510
- Frau Marion Sitarek
Tel: 02382 59-265
- Frau Luisa Weißen
Tel: 02382 59-270
- Herr Florian Beyer
Tel: 02382 59-268
Was sind Asylbewerberleistungen?
Asylbewerberleistungen sind materielle Hilfen für ausländische Flüchtlinge, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht selbst unterhalten können. Sie erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Bargeldbedarf und Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. Nahrung und Kleidung), der je nach Alter und Familiensituation variiert. Zu den Asylbewerberleistungen zählt auch die Krankenhilfe. Diese erlaubt es Flüchtlingen, einen Arzt aufzusuchen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
In der Regel wird der Antrag nach der Zuweisung zur Stadt Ahlen bei der Ankunft im Rathaus, Westenmauer 10, 59227 Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales (3. OG) gestellt.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt:
A, B, J
I, K, L, V, X
S, T, U, Z
D, G, H, N, Y
C, M,Q
E, F, O, P, R, W
Behandlungsscheine für Arztbesuche erhalten Sie bei Frau Jungilligens.
Sprechzeiten
Auch hier gilt das Bestellsystem, d.h. es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Eine Sprechzeit ohne Termine findet am Donnerstag von 14.30 - 17.00 Uhr statt.
Frau
Hildegard
Adomat
337 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Stefanie
Lahme
334 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Franziska
Kozler
331 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Marion
Sitarek
336 (Rathaus, 3. Etage)
Frau
Luisa
Weißen
332 (Rathaus, 3. Etage)
Herr
Florian
Beyer
338 (Rathaus, 3. Etage)