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Urkundenanforderung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Beurkundungen werden nach Anzeige oder auf Antrag beim Standesamt Ahlen durchgeführt, wenn die Zuständigkeit gegeben ist. Die Beurkundungen im Geburten-, Heirats- und Sterberegister sind Grundlage für alle weiteren Urkunden.
Diese Beurkundungen verbleiben im Original beim Standesamt. Wenn Sie hiervon Urkunden benötigen, können Sie diese gegen die entsprechende Gebühr, in bestimmten Fällen (z.B. für Rentenangelegenheiten) auch gebührenfrei erhalten.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.6 - Standesamt
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: standesamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claudia Hein
Tel: 02382 59-207
Beurkundungen werden nach Anzeige oder auf Antrag beim Standesamt Ahlen durchgeführt, wenn die Zuständigkeit gegeben ist. Die Beurkundungen im Geburten-, Heirats- und Sterberegister sind Grundlage für alle weiteren Urkunden.
Diese Beurkundungen verbleiben im Original beim Standesamt. Wenn Sie hiervon Urkunden benötigen, können Sie diese gegen die entsprechende Gebühr, in bestimmten Fällen (z.B. für Rentenangelegenheiten) auch gebührenfrei erhalten.
Frau
Claudia
Hein
404 (Rathaus, 4. Etage)