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Urkundenanforderung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Beurkundungen werden nach Anzeige oder auf Antrag beim Standesamt Ahlen durchgeführt, wenn die Zuständigkeit gegeben ist. Die Beurkundungen im Geburten-, Heirats- und Sterberegister sind Grundlage für alle weiteren Urkunden.

Diese Beurkundungen verbleiben im Original beim Standesamt. Wenn Sie hiervon Urkunden benötigen, können Sie diese gegen die entsprechende Gebühr, in bestimmten Fällen (z.B. für Rentenangelegenheiten) auch gebührenfrei erhalten.

Online-Anforderung von Standesamtsurkunden

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Urkundenanforderung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Beurkundungen werden nach Anzeige oder auf Antrag beim Standesamt Ahlen durchgeführt, wenn die Zuständigkeit gegeben ist. Die Beurkundungen im Geburten-, Heirats- und Sterberegister sind Grundlage für alle weiteren Urkunden.

Diese Beurkundungen verbleiben im Original beim Standesamt. Wenn Sie hiervon Urkunden benötigen, können Sie diese gegen die entsprechende Gebühr, in bestimmten Fällen (z.B. für Rentenangelegenheiten) auch gebührenfrei erhalten.

Online-Anforderung von Standesamtsurkunden

https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/578/show
Gruppe 1.6 - Standesamt
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-209

Frau

Claudia

Hein

404 (Rathaus, 4. Etage)

02382 59-207