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Vaterschaftsanerkenntnis
Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur dann wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Vielleicht ist es möglich, daß Sie gemeinsam mit der Mutter diese Erklärung abgeben.
Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur dann wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Vielleicht ist es möglich, daß Sie gemeinsam mit der Mutter diese Erklärung abgeben.
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Bei Auslandsbeteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
- gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.6 - Standesamt
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: standesamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Schubert
Tel: 02382 59-732
Vaterschaftsanerkenntnis Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur dann wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Vielleicht ist es möglich, daß Sie gemeinsam mit der Mutter diese Erklärung abgeben.
Wenn die Eltern des neugeborenen Kindes nicht verheiratet sind, wird nur dann ein Vater im Geburtseintrag eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft wirksam anerkennt.
Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur dann wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Vielleicht ist es möglich, daß Sie gemeinsam mit der Mutter diese Erklärung abgeben.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Bei Auslandsbeteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- gebührenfrei
Gruppe 1.6 - Standesamt
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-209
Herr
Schubert
407 (Rathaus, 4. Etage)
02382 59-732