BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften
Sie können im Bürgerservice der Stadt Ahlen grundsätzlich alle Schriftstücke amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, sofern nicht eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten).
Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ein Notar weiterhelfen.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit. Die Originale sind einseitig kopiert mitzubringen, doppelseitige Kopien können nicht beglaubigt werden.
Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien gebührenpflichtig im Bürgerservice anfertigen zu lassen.
Sie können im Bürgerservice der Stadt Ahlen grundsätzlich alle Schriftstücke amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, sofern nicht eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten).
Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ein Notar weiterhelfen.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit. Die Originale sind einseitig kopiert mitzubringen, doppelseitige Kopien können nicht beglaubigt werden.
Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien gebührenpflichtig im Bürgerservice anfertigen zu lassen.
Unterlagen
- Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
- Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und die Unterschrift hier vollziehen.
Kosten
- € 4,20 pro Seite bei einer Beglaubigung
- € 2,50 pro Unterschriftsbeglaubigung
- € 0,30 pro Fotokopie
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Beglaubigungen Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften
Sie können im Bürgerservice der Stadt Ahlen grundsätzlich alle Schriftstücke amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, sofern nicht eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten).
Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ein Notar weiterhelfen.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit. Die Originale sind einseitig kopiert mitzubringen, doppelseitige Kopien können nicht beglaubigt werden.
Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien gebührenpflichtig im Bürgerservice anfertigen zu lassen.
Sie können im Bürgerservice der Stadt Ahlen grundsätzlich alle Schriftstücke amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, sofern nicht eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten).
Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ein Notar weiterhelfen.
Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit. Die Originale sind einseitig kopiert mitzubringen, doppelseitige Kopien können nicht beglaubigt werden.
Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien gebührenpflichtig im Bürgerservice anfertigen zu lassen.
- Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
- Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und die Unterschrift hier vollziehen.
- € 4,20 pro Seite bei einer Beglaubigung
- € 2,50 pro Unterschriftsbeglaubigung
- € 0,30 pro Fotokopie
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401