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Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung ist eine amtliche Bestätigung über die beim Einwohnermeldeamt zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sie enthält zum Beispiel Ihren Namen und Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Anschrift und verschiedene andere Daten. Die Bescheinigung kann nur persönlich ausgestellt werden und ist im Bürgerservice erhältlich. Sollten Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihre Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie dieser eine Vollmacht – einfache oder erweiterte Meldebescheinigung muss genau aufgeführt sein - und Ihr Ausweisdokument bei der Beantragung mitgeben.
Es wird zwischen zwei Meldebescheinigungen unterschieden:
Einfache Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über alle Meldedaten einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
- gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Dokumentendaten
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Schriftliche Antragstellung
Eine schriftliche Antragstellung können Sie uns auf dem Postweg zusenden. Schicken Sie den formlosen Antrag bitte unterschrieben, zusammen mit einer Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes, an
Stadt Ahlen
Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen.
Die zu entrichtende Gebühr legen Sie bitte in Form eines Verrechnungsschecks dem Schreiben bei oder überweisen die Gebühr auf eines unserer Konten (siehe unten) und fügen den entsprechenden Nachweis bei.
Sofern Sie durch den Rententräger oder das Versorgungsamt aufgefordert wurden die Meldebescheinigung vorzulegen, fügen sie anstatt dem Nachweis über die Zahlung der Gebühr das entsprechende Schreiben der o.g. Einrichtungen bei.
Bei einer Antragstellung per E-Mail senden Sie Ihren Antrag bitte an: meldeanfrage@stadt.ahlen.de und fügen als Anhang bitte ein eingescanntes Ausweisdokument sowie einen Nachweis darüber, dass Sie die Gebühr in Höhe von 9,00 Euro auf eines der nachstehenden Konten entrichtet haben, bei:
Empfängerin/ Begünstigte: Stadtkasse Ahlen
Verwendungszweck: Ihr Nachname, Ihr Vorname, Ihr Geburtsdatum
Bankverbindungen der Stadtkasse
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE13 4005 0150 0018 0000 18
BIC WELADED1MST
Volksbank Ahlen e. G.
IBAN DE87 4126 2501 0100 0029 00
BIC GENODEM1AHL
Bitte geben Sie beim Zahlungsverkehr unbedingt den angegebenen Verwendungszweck an, weil ansonsten eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag nicht möglich ist. In diesem Fall gilt Ihre Zahlung als nicht geleistet und der Antrag kann nicht bearbeitet werden.
Kosten
Verschiedene Bescheinigungen sind gebührenfrei:
- Bescheinigung, die dem Versorgungsamt auf dessen Wunsch vorgelegt werden müssen
- Meldebescheinigungen, die zu Rentenzwecken benötigt werden
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
- Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Sozialamt
- Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Jobcenter, wenn ein entsprechender Nachweis über die Aufforderung dafür vorgelegt wird
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lauhoff
Tel: 02382 59-401
- Frau Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Frau Eckey
Tel: 02382 59-401
Die Meldebescheinigung ist eine amtliche Bestätigung über die beim Einwohnermeldeamt zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sie enthält zum Beispiel Ihren Namen und Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Anschrift und verschiedene andere Daten. Die Bescheinigung kann nur persönlich ausgestellt werden und ist im Bürgerservice erhältlich. Sollten Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihre Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie dieser eine Vollmacht – einfache oder erweiterte Meldebescheinigung muss genau aufgeführt sein - und Ihr Ausweisdokument bei der Beantragung mitgeben.
Es wird zwischen zwei Meldebescheinigungen unterschieden:
Einfache Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über alle Meldedaten einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
- gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Dokumentendaten
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)Personalausweis oder Reisepass
Schriftliche Antragstellung
Eine schriftliche Antragstellung können Sie uns auf dem Postweg zusenden. Schicken Sie den formlosen Antrag bitte unterschrieben, zusammen mit einer Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes, an
Stadt Ahlen
Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen.
Die zu entrichtende Gebühr legen Sie bitte in Form eines Verrechnungsschecks dem Schreiben bei oder überweisen die Gebühr auf eines unserer Konten (siehe unten) und fügen den entsprechenden Nachweis bei.
Sofern Sie durch den Rententräger oder das Versorgungsamt aufgefordert wurden die Meldebescheinigung vorzulegen, fügen sie anstatt dem Nachweis über die Zahlung der Gebühr das entsprechende Schreiben der o.g. Einrichtungen bei.
Bei einer Antragstellung per E-Mail senden Sie Ihren Antrag bitte an: meldeanfrage@stadt.ahlen.de und fügen als Anhang bitte ein eingescanntes Ausweisdokument sowie einen Nachweis darüber, dass Sie die Gebühr in Höhe von 9,00 Euro auf eines der nachstehenden Konten entrichtet haben, bei:
Empfängerin/ Begünstigte: Stadtkasse Ahlen
Verwendungszweck: Ihr Nachname, Ihr Vorname, Ihr Geburtsdatum
Bankverbindungen der Stadtkasse
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE13 4005 0150 0018 0000 18
BIC WELADED1MST
Volksbank Ahlen e. G.
IBAN DE87 4126 2501 0100 0029 00
BIC GENODEM1AHL
Bitte geben Sie beim Zahlungsverkehr unbedingt den angegebenen Verwendungszweck an, weil ansonsten eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag nicht möglich ist. In diesem Fall gilt Ihre Zahlung als nicht geleistet und der Antrag kann nicht bearbeitet werden.
Verschiedene Bescheinigungen sind gebührenfrei:
- Bescheinigung, die dem Versorgungsamt auf dessen Wunsch vorgelegt werden müssen
- Meldebescheinigungen, die zu Rentenzwecken benötigt werden
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
- Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Sozialamt
- Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Jobcenter, wenn ein entsprechender Nachweis über die Aufforderung dafür vorgelegt wird
Frau
Lauhoff
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Tadaewsky
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)