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Kinderreisepass
Jedes deutsche Kind bis zum 12. Lebensjahr, das seinen Hauptwohnsitz in Ahlen hat, kann einen Kinderreisepass erhalten. Für die Antragsstellung ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Personensorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!
Es ist unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild erforderlich, dass den Anforderungen der neuen Fotomustertafel entsprechen muss. Lediglich bei Säuglingen kann geringfügig von der Norm abgewichen werden.
Es ist unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild erforderlich, dass den Anforderungen der neuen Fotomustertafel entsprechen muss. Lediglich bei Säuglingen kann geringfügig von der Norm abgewichen werden.
- Die Fotomustertafel kann unter http://www.bundesdruckerei.de/ abgerufen werden.
- Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt.
- Ein evtl. vorhandener Kinderausweis/-reisepass muss vorgelegt werden; er kann auf Wunsch ungültig als Andenken wieder mitgegeben werden
Rechtsgrundlagen allgemein
KinderreisepassUnterlagen
- Ein neues Passbild entsprechend der neuen Fotomustertafel.
- Der alte Kinderausweis/-reispass, falls vorhanden.
- Schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung), falls ein Elternteil fehlt.
- Personalausweis beider Elternteile.
- Sofern es sich um eine Erstausstellung oder um eine Neuausstellung nach Verlust handelt, wird ferner die Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt.
Kosten
- € 13,00
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Lohmüller
Tel: 02382 59-401
- Frau Schütte
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