BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kinderreisepass
Jedes deutsche Kind bis zum 12. Lebensjahr, das seinen Hauptwohnsitz in Ahlen hat, kann einen Kinderreisepass erhalten. Für die Antragsstellung ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Personensorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!
Es ist unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild erforderlich, dass den Anforderungen der neuen Fotomustertafel entsprechen muss. Lediglich bei Säuglingen kann geringfügig von der Norm abgewichen werden.
- Die Fotomustertafel kann unter http://www.bundesdruckerei.de/ abgerufen werden.
- Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt.
- Ein evtl. vorhandener Kinderausweis/-reisepass muss vorgelegt werden; er kann auf Wunsch ungültig als Andenken wieder mitgegeben werden
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinderreisepass
Unterlagen
- Ein neues Passbild entsprechend der neuen Fotomustertafel.
- Der alte Kinderausweis/-reispass, falls vorhanden.
- Schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung), falls ein Elternteil fehlt.
- Personalausweis beider Elternteile.
- Sofern es sich um eine Erstausstellung oder um eine Neuausstellung nach Verlust handelt, wird ferner die Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt.
Kosten
- € 13,00
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Jedes deutsche Kind bis zum 12. Lebensjahr, das seinen Hauptwohnsitz in Ahlen hat, kann einen Kinderreisepass erhalten. Für die Antragsstellung ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Nach einer Scheidung der Eltern ist ein Nachweis über das Personensorgerecht vorzulegen. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes ist erforderlich!
Es ist unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild erforderlich, dass den Anforderungen der neuen Fotomustertafel entsprechen muss. Lediglich bei Säuglingen kann geringfügig von der Norm abgewichen werden.
- Die Fotomustertafel kann unter http://www.bundesdruckerei.de/ abgerufen werden.
- Der Kinderreisepass wird direkt ausgestellt.
- Ein evtl. vorhandener Kinderausweis/-reisepass muss vorgelegt werden; er kann auf Wunsch ungültig als Andenken wieder mitgegeben werden
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinderreisepass
- Ein neues Passbild entsprechend der neuen Fotomustertafel.
- Der alte Kinderausweis/-reispass, falls vorhanden.
- Schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung), falls ein Elternteil fehlt.
- Personalausweis beider Elternteile.
- Sofern es sich um eine Erstausstellung oder um eine Neuausstellung nach Verlust handelt, wird ferner die Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt.
- € 13,00
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)