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Historikauskunft
Nach Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem ein Einwohner weggezogen oder verstorben ist, sind seine Daten für die Dauer von 45 Jahren gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders zu sichern.
Während dieser Zeit dürfen sie mit Ausnahme der Vor- und Familiennamen sowie etwaiger früherer Namen, der gegenwärtigen und früheren Anschriften, des Auszugstages und des Sterbetages und -ortes nach Maßgabe des Meldegesetzes NW nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, daß dies zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot, zur Aufgabenerfüllung von bestimmten Behörden oder für Wahlzwecke unerläßlich ist oder der Betroffene schriftlich eingewilligt hat.
Während dieser Zeit dürfen sie mit Ausnahme der Vor- und Familiennamen sowie etwaiger früherer Namen, der gegenwärtigen und früheren Anschriften, des Auszugstages und des Sterbetages und -ortes nach Maßgabe des Meldegesetzes NW nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, daß dies zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot, zur Aufgabenerfüllung von bestimmten Behörden oder für Wahlzwecke unerläßlich ist oder der Betroffene schriftlich eingewilligt hat.
Unterlagen
- Schriftliche Anfrage beim Bürgerservice der Stadt Ahlen
Für einen Auszug aus der Mikroverfilmung wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv Warendorf:
Kreis Warendorf
Der Landrat
Haupt- und Personalamt - Kreisarchiv
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Tel.: 02581-531041
Fax: 02581-531099
Kosten
- 20,00 € für eine Historikauskunft
- 15,00 € für eine Auskunft aus der Mikroverfilmung
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Lohmüller
Tel: 02382 59-401
- Frau Schütte
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Mecchia
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Frau Eckey
Tel: 02382 59-401
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401