BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarten wurden 2011 durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt.
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).
Siehe auch Steueridentifikationsnummer
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lauhoff
Tel: 02382 59-401
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Schmitz
Tel: 02382 59-401
Die Lohnsteuerkarten wurden 2011 durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt.
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).
Siehe auch Steueridentifikationsnummer
Frau
Lauhoff
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Tadaewsky
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)