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Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und aus diesem Grunde ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche können sich den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich im Bürgerservice abholen oder durch ihre Eltern vertreten lassen. Für die Abholung muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 32 JugendarbeitsschutzgesetzUnterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Untersuchungsberechtigungsschein Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und aus diesem Grunde ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche können sich den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich im Bürgerservice abholen oder durch ihre Eltern vertreten lassen. Für die Abholung muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Nach den Bestimmungen der §§ 32 folgende des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Es besteht freie Arztwahl.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land. Beim Bürgerservice werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz- Personalausweis oder Reisepass
- gebührenfrei
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
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Röhle
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Frau
Sina
Schulz
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Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401