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Polizeiliches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Der entsprechende Antrag kann persönlich beim Bürgerservice gestellt werden, wenn Sie in Ahlen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird. Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.
WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).
Führungszeugnisse:
Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)
Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird. Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.
WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).
Führungszeugnisse:
Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)
Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- bei Beantragung Belegart O/OE Adresse der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
Kosten
- € 13,00
Hier eine Übersicht, wann eine Gebührenbefreiung vorliegt (Nachweise müssen bei Antragstellung mitgebracht werden):
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Polizeiliches Führungszeugnis Ein polizeiliches Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Der entsprechende Antrag kann persönlich beim Bürgerservice gestellt werden, wenn Sie in Ahlen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird. Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.
WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).
Führungszeugnisse:
Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)
Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Hier eine Übersicht, wann eine Gebührenbefreiung vorliegt (Nachweise müssen bei Antragstellung mitgebracht werden):
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis Führungszeugnis https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/639/show
Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragt. Voraussetzungen hierfür sind ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird. Bei der Belegart O/OE müssen Sie den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde angeben, an die das polizeiliche Führungszeugnis gesandt werden soll.
WICHTIG:
Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).
Führungszeugnisse:
Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird („Privatführungszeugnis“).
Belegart O – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde („Behördenführungszeugnis“)
Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen (siehe auch Rubrik „benötigte Unterlagen“)
Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde (weitere Hinweise vgl. Belegart NE)
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- bei Beantragung Belegart O/OE Adresse der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
- € 13,00
Hier eine Übersicht, wann eine Gebührenbefreiung vorliegt (Nachweise müssen bei Antragstellung mitgebracht werden):
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis Führungszeugnis https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/639/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401