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Fahrzeugschein-Änderungen
Bei einem Umzug innerhalb vom Kreis Warendorf sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug umzumelden.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter.
Unterlagen
Fahrzeugschein
Kosten
10,80 €
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Lohmüller
Tel: 02382 59-401
- Frau Schütte
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Mecchia
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Frau Eckey
Tel: 02382 59-401