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Fahrzeugschein-Änderungen
Bei einem Umzug innerhalb vom Kreis Warendorf sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug umzumelden.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter.
Unterlagen
Fahrzeugschein
Kosten
10,80 €
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Fahrzeugschein-Änderungen Bei einem Umzug innerhalb vom Kreis Warendorf sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug umzumelden.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter. Fahrzeugschein 10,80 € https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/656/show
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Ahlen ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.
Die Änderung im Fahrzeugschein kann im Bürgerservice erfolgen. Diese Änderungen beziehen sich immer auf die Angaben zu dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter. Fahrzeugschein 10,80 € https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/656/show
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
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Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
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Gust
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Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
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Anja
Eckey
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