BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Verlust oder Diebstahl Ausweis- bzw. Personalpapiere
Jeder, der seinen Personalausweis verliert, hat die Pflicht, den Verlust bei der Personalausweisbehörde (Stadt Ahlen - Bürgerservice) oder bei der nächstgelegenen Polizeiwache anzuzeigen. Zudem ist ein nach dem 1. November 2010 beantragter Personalausweis im Scheckkartenformat zu sperren! Diese Sperrung ist nötig, da der „neue“ Personalausweis im Gegensatz zum alten über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).
Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.
Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).
Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.
Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.
- eMail: Buergerservice@stadt.ahlen.de
- Telefonisch unter 02382-59401.
- Sie können den Verlust persönlich melden
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Verlust oder Diebstahl Ausweis- bzw. Personalpapiere Jeder, der seinen Personalausweis verliert, hat die Pflicht, den Verlust bei der Personalausweisbehörde (Stadt Ahlen - Bürgerservice) oder bei der nächstgelegenen Polizeiwache anzuzeigen. Zudem ist ein nach dem 1. November 2010 beantragter Personalausweis im Scheckkartenformat zu sperren! Diese Sperrung ist nötig, da der „neue“ Personalausweis im Gegensatz zum alten über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).
Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.
Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.
Wichtige Hinweise:
Bei Verlust Ihres Personalausweises ist eine Neubeantragung nötig. Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief. Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ca. zwei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir gerne sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (bitte verlinken mit vorl. Personalausweis) für die Dauer von drei Monaten aus (bitte biometrisches Passfoto mitbringen).
Es wird allerdings empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen. Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen.
Für den Fall, dass Ihnen der Personalausweis oder Reisepass bzw. der Kinderausweis/-reisepass gestohlen wurde oder eines dieser Papiere abhandengekommen ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist erforderlich, da bis zur Neubeantragung der Gesetzgeber unterschiedliche Wartefristen vorgegeben hat.
Die schriftliche oder telefonische Meldung ersetzt nicht Ihr persönliches Vorsprechen im Bürgerservice.
- eMail: Buergerservice@stadt.ahlen.de
- Telefonisch unter 02382-59401.
- Sie können den Verlust persönlich melden
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401