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Vorläufiger Personalausweis
Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
- Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
- Namensänderung oder
- Verlust des Personalausweises
Unterlagen
Generelle Voraussetzungen/ Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Ahlen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
- ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- die Geburtsurkunde im Original
Kosten
- 10,00 €
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Lohmüller
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Mecchia
Tel: 02382 59-401
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Frau Eckey
Tel: 02382 59-401
Vorläufiger Personalausweis Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
- Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
- Namensänderung oder
- Verlust des Personalausweises
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Ahlen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
- ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- die Geburtsurkunde im Original
- 10,00 €
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Herr
Lohmüller
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Mecchia
314 (Rathaus, 3. Etage)
02382 59-401
Herr
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Tadaewsky
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401