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Lebensbescheinigung
Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.
Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.
Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. den Vordruck des Rentenversicherungsträgers
Kosten
- Gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
Lebensbescheinigung Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.
Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.
Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. den Vordruck des Rentenversicherungsträgers
- Gebührenfrei
Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-401