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Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer ist eine vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Ziffern- und Buchstabenfolge für sämtliche steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Ab 2011 ist die Zuständigkeit für Lohnsteuerkarten komplett an die Finanzämter übergegangen. Informationen darüber finden sie auf der "Elster"-Internetseite der Finanzbehörden.
Wenden Sie sich für Fragen an das Finanzamt Beckum (Sprechtage bei der Stadt Ahlen).
Informationen über die Steueridentifikationsnummer erhalten sie hier
Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern finden Sie ein Formular zur Anforderung, wenn sie ihre Steuer-ID noch nicht erhalten haben oder sie nicht mehr auffindbar ist: Eingabeformular
Sie haben ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nicht erhalten oder verlegt?
Sie können ihre Steuer-ID online beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Zum Eingabeformular Sie können die Steuer-ID auch schriftlich beim Bundeszentralamt anfordern. Hierzu müssen sie folgende Daten angeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort. Die Daten können sie per E-Mail übermitteln an: info@identifikationsmerkmal.de oder postalisch an: Bundeszentralamt für Steuern, Postfach, 53221 Bonn.
Weitere Hinweise zur Steuer-ID finden sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern
Informationen zur Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Steueridentifikations-Nummer (kurz: Steuer-ID) allen Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt. Die Steuer-ID ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.
Sie haben Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich noch bei Ihrem Arbeitgeber befinden dürfte oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Weiterhin können Sie sich Ihre Steuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über ein Online-Formular anfordern. Dazu werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Andresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzufordern. Dazu senden Sie ein Schreiben mit den o.g. Daten an das BZSt in 56221 Bonn. Das BZSt wird Ihnen die Nummer schriftlich mitteilen. Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung der IdNr. jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Alternativ hierzu kann Ihnen auch der Bürgerservice eine Bescheinigung über Ihre Steuer-ID ausstellen. Dazu müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument im Bürgerservice vorsprechen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Abgabenordnung und Einkommensteuergesetz
Unterlagen
- Ausweisdokument zur persönlichen Identifizierung, z.B. Personalausweis, Pass
Kosten
- keine
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Sina Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Die Steueridentifikationsnummer ist eine vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Ziffern- und Buchstabenfolge für sämtliche steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Ab 2011 ist die Zuständigkeit für Lohnsteuerkarten komplett an die Finanzämter übergegangen. Informationen darüber finden sie auf der "Elster"-Internetseite der Finanzbehörden.
Wenden Sie sich für Fragen an das Finanzamt Beckum (Sprechtage bei der Stadt Ahlen).
Informationen über die Steueridentifikationsnummer erhalten sie hier
Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern finden Sie ein Formular zur Anforderung, wenn sie ihre Steuer-ID noch nicht erhalten haben oder sie nicht mehr auffindbar ist: Eingabeformular
Sie haben ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nicht erhalten oder verlegt?
Sie können ihre Steuer-ID online beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Zum Eingabeformular Sie können die Steuer-ID auch schriftlich beim Bundeszentralamt anfordern. Hierzu müssen sie folgende Daten angeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort. Die Daten können sie per E-Mail übermitteln an: info@identifikationsmerkmal.de oder postalisch an: Bundeszentralamt für Steuern, Postfach, 53221 Bonn.
Weitere Hinweise zur Steuer-ID finden sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern
Informationen zur Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Steueridentifikations-Nummer (kurz: Steuer-ID) allen Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt. Die Steuer-ID ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.
Sie haben Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich noch bei Ihrem Arbeitgeber befinden dürfte oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Weiterhin können Sie sich Ihre Steuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über ein Online-Formular anfordern. Dazu werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Andresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzufordern. Dazu senden Sie ein Schreiben mit den o.g. Daten an das BZSt in 56221 Bonn. Das BZSt wird Ihnen die Nummer schriftlich mitteilen. Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung der IdNr. jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Alternativ hierzu kann Ihnen auch der Bürgerservice eine Bescheinigung über Ihre Steuer-ID ausstellen. Dazu müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument im Bürgerservice vorsprechen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Abgabenordnung und Einkommensteuergesetz
- Ausweisdokument zur persönlichen Identifizierung, z.B. Personalausweis, Pass
- keine
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Sina
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)