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Getränkeschankanlagen
Informationen zur Getränkeschankanlagen
- Eine Getränkeschankanlage ist durch einen Sachkundigen für solche Anlagen aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Dies ist der Ordnungsbehörde mit den entsprechenden Formularen aus dem Betriebsbuch anzuzeigen.
- Die gültigen Bestimmungen der Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen - TRSK 400 - für bestehende Altanlagen sind zu beachten (ausreichende Belüftung bzw. Gaswarneinrichtung für begehbare Getränke- und Grundstofflagerräume).
Unterlagen
- Das ordnungsgemäß vom Sachkundigen eingerichtete Betriebsbuch.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Paus
Tel: 02382 59-457