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Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Informationen zur Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Rechtsgrundlagen allgemein
§33c Gewerbeordnung
Unterlagen
- Schriftlicher, prüffähiger Antrag
- Erlaubnis nach § 33c Abs.1 GewO zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Kosten
- Schank- und Speisewirtschaften € 500,00
- Spielhallen und ähnliche Gewerbe € 1.000,00
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Andre Striethorst
Tel: 02382 59-457
Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Informationen zur Bestätigung der Eignung des Aufstellortes für Geldspielgeräte
Rechtsgrundlagen allgemein
§33c Gewerbeordnung
- Schriftlicher, prüffähiger Antrag
- Erlaubnis nach § 33c Abs.1 GewO zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Schank- und Speisewirtschaften € 500,00
- Spielhallen und ähnliche Gewerbe € 1.000,00
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Herr
Andre
Striethorst
E10 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-457