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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung
Informationen zur Erlaubnis eines Bewachungsgewerbes
- Frist: 4 Wochen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit genauen Angaben, welche Bewachungstätigkeiten ausgeübt werden sollen.
- Gültige Ausweispapiere
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
- Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 6 Wochen)
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unterrichtungsnachweis der IHK über das Bewachungsgewerbe
- Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Kosten
- € 1.200,00
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schwarz
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de