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Leichenpass
Die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Für die weitere Beförderung ist weiterhin die Bescheinigung des Bestatters über eine ordnungsgemäße Einäscherung notwendig.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Todesbescheinigung des Arztes
- Bescheinigung der amtsärztlichen Leichenschau oder Bescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Todesursache
Für die weitere Beförderung ist weiterhin die Bescheinigung des Bestatters über eine ordnungsgemäße Einäscherung notwendig.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 € und ist in bar zu entrichten.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Leichenpass
Für die weitere Beförderung ist weiterhin die Bescheinigung des Bestatters über eine ordnungsgemäße Einäscherung notwendig. Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 € und ist in bar zu entrichten. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/712/show
Die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Todesbescheinigung des Arztes
- Bescheinigung der amtsärztlichen Leichenschau oder Bescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Todesursache
Für die weitere Beförderung ist weiterhin die Bescheinigung des Bestatters über eine ordnungsgemäße Einäscherung notwendig. Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 € und ist in bar zu entrichten. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/712/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288