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Maklererlaubnis
Informationen zur Maklererlaubnis
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren
- Erlaubnisbehörde ist die Kreisordnungsbehörde Warendorf
- Frist: 6 Wochen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Erlaubnis nach § 34 c GewerbeordnungUnterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
- Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.
Kosten
Über die Gebührenstaffelung informiert Sie die Kreisordnungsbehörde Warendorf.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Katharina Lakenbrink
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de
Maklererlaubnis Informationen zur Maklererlaubnis
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren
Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger und Bauherren
- Erlaubnisbehörde ist die Kreisordnungsbehörde Warendorf
- Frist: 6 Wochen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung- gültige Ausweispapiere
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen)
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Wochen)
- Der Antrag ist bei der Stadt Ahlen, Ordnungsabteilung, einzureichen.
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Frau
Katharina
Lakenbrink
E08 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-258
gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de