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Plakatiergenehmigungen nach der Ahlener Plakatordnung
Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.
Kosten
- 24,00 € (Tarifstelle 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ahlen)
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Mächling
Tel: 02382 59-200