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Plakatiergenehmigungen nach der Ahlener Plakatordnung
Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.
Kosten
- 24,00 € (Tarifstelle 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ahlen)
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wolfgang Mächling
Tel: 02382 59-200
Plakatiergenehmigungen nach der Ahlener Plakatordnung Wenn Sie im Stadtgebiet plakatieren wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
Wildes Plakatieren ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anträge sind rechtzeitig (etwa 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn) zu stellen.
- Schriftlicher Antrag, in dem die Plakatierungsmaßnahme eingehend beschrieben (Stückzahl) und begründet wird.
- 24,00 € (Tarifstelle 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ahlen)
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Herr
Wolfgang
Mächling
E06 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-200