BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Informationen zur Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
Die Fundgegenstände, soweit möglich.
Kosten
Der Eigentümer ist verpflichtet, einen Finderlohn und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Niedenfuehr
Tel: 02382 59-257
Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen Informationen zur Entgegennahme und Aushändigung von Fundgegenständen
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de Die Fundgegenstände, soweit möglich. Der Eigentümer ist verpflichtet, einen Finderlohn und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/show
Fundgegenstände werden grundsätzlich im Fundbüro aufbewahrt.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de Die Fundgegenstände, soweit möglich. Der Eigentümer ist verpflichtet, einen Finderlohn und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Frau
Niedenfuehr
E07 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-257