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Entgegennahme von Anträgen zur Zucht und Abgabe von Sittichen und Papageien nach dem Tierseuchengesetz
Informationen zur Entgegennahme von Anträgen zur Zucht und Abgabe von Sittichen und Papageien nach dem Tierseuchengesetz.
Der Antrag wird von der Stadt Ahlen entgegengenommen und nach Prüfung an die zuständige Behörde, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Warendorf, weitergeleitet. Gebühren werden vom Kreis Warendorf erhoben.
Der Antrag wird von der Stadt Ahlen entgegengenommen und nach Prüfung an die zuständige Behörde, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Warendorf, weitergeleitet. Gebühren werden vom Kreis Warendorf erhoben.
Unterlagen
Ausweispapiere
Kosten
Gebühren werden vom Kreis Warendorf erhoben.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Niedenfuehr
Tel: 02382 59-257