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Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen
Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
Kosten
- € 25,00
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
- Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
- € 25,00
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288