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Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen
Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Unterlagen
- Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
Kosten
- € 25,00
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Niedenfuehr
Tel: 02382 59-257
Verlängerung der Aufbahrungsfrist von Leichen Sie können die Verlängerung der Aufbahrungsfrist formlos beantragen.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: fundbuero@stadt.ahlen.de
- Ein formloser schriftlichen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung, dass der/die Verstorbene nicht an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat.
- € 25,00
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Frau
Niedenfuehr
E07 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-257