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Festsetzung eines Marktes
Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Unterlagen (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) vorliegen, kann die Festsetzung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E-Mail sind möglich.
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Unterlagen (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) vorliegen, kann die Festsetzung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E-Mail sind möglich.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. Messen, Austellungen, Märkte der GewO, StrWG NRW, BauONW.Kosten
Für die Festsetzung von Märkten wird eine Gebühr (Rahmengebühr) von 100,00 bis max. 3.000,00 Euro. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Marktes. Bei einem Ablehnungsbescheid 30 % der normalen Verwaltungsgebühr.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Katharina Lakenbrink
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de
Festsetzung eines Marktes Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Unterlagen (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) vorliegen, kann die Festsetzung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E-Mail sind möglich.
Durchlaufzeit: Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Unterlagen (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) vorliegen, kann die Festsetzung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E-Mail sind möglich.
Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. Messen, Austellungen, Märkte der GewO, StrWG NRW, BauONW. Für die Festsetzung von Märkten wird eine Gebühr (Rahmengebühr) von 100,00 bis max. 3.000,00 Euro. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Marktes. Bei einem Ablehnungsbescheid 30 % der normalen Verwaltungsgebühr. Jahrmarkt, Veranstaltung von Märkten https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/757/show Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Frau
Katharina
Lakenbrink
E08 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-258
gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de