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Zulassung von Marktbeschickern
Berechtigung zur Marktteilnahme, Standplatzzuweisung
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewOUnterlagen
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente
Kosten
Für die Inanspruchnahme eines Stadtplatzes auf einem festgesetzten Markt werden Gebühren nach der Standplatzgebührensatzung der Stadt Ahlen erhoben. Die Tarife sind im Internet unter www.ahlen.de im Ortsrecht abrufbar.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schwarz
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de