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Zulassung von Marktbeschickern
Berechtigung zur Marktteilnahme, Standplatzzuweisung
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewOUnterlagen
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente
Kosten
Für die Inanspruchnahme eines Stadtplatzes auf einem festgesetzten Markt werden Gebühren nach der Standplatzgebührensatzung der Stadt Ahlen erhoben. Die Tarife sind im Internet unter www.ahlen.de im Ortsrecht abrufbar.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Katharina Lakenbrink
Tel: 02382 59-258
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de
Zulassung von Marktbeschickern Berechtigung zur Marktteilnahme, Standplatzzuweisung
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Durchlaufzeit: Nach den Zulassungskriterien der Stadt Ahlen für die Vergabe von Standplätzen werden Stellplatzbewerber für die Ahlener Märkte aus-gewählt und Standplätze per Vertrag/Bescheid zugewiesen.
Vor der Festsetzung eines Marktes kann sich der Kunde persönlich beraten lassen. Telefonische Anfrage sowie Kontakt über E- Mail möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Titel IV. "Messen, Ausstellungen, Märkte" GewO Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente Für die Inanspruchnahme eines Stadtplatzes auf einem festgesetzten Markt werden Gebühren nach der Standplatzgebührensatzung der Stadt Ahlen erhoben. Die Tarife sind im Internet unter www.ahlen.de im Ortsrecht abrufbar. Märkte, Jahrmarkt https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/759/show Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Frau
Katharina
Lakenbrink
E08 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-258
gewerbeangelegenheiten@stadt.ahlen.de