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Haushaltsplan
Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Nach Abschluß eines Jahres wird die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht gefertigt.
Einsichtnahme in den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht ist für jedermann zu den u.g. Sprechzeiten möglich. Wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner.
Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Nach Abschluß eines Jahres wird die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht gefertigt.
Einsichtnahme in den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht ist für jedermann zu den u.g. Sprechzeiten möglich. Wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 2.1 - Finanzwirtschaft, Finanzbuchhaltung und Controlling
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: finanzteam@stadt.ahlen.de
Haushaltsplan Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Nach Abschluß eines Jahres wird die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht gefertigt.
Einsichtnahme in den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht ist für jedermann zu den u.g. Sprechzeiten möglich. Wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/815/show
Jede Gemeinde hat einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, möglich sind auch zweijährige Pläne.
Nach Abschluß eines Jahres wird die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht gefertigt.
Einsichtnahme in den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht ist für jedermann zu den u.g. Sprechzeiten möglich. Wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner. https://serviceportal.ahlen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/815/show
Gruppe 2.1 - Finanzwirtschaft, Finanzbuchhaltung und Controlling
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
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Fax 02382 59-445