BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ehrenpatenschaften durch den Bundespräsidenten
Der Bundespräsident der Bundesrepublik übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind, sofern einschließlich des Patenkindes alle Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Hinweise / Tipps:
Die Ehrenpatenschaft wird in jeder Familie nur einmal übernommen.
Hinweise / Tipps:
Die Ehrenpatenschaft wird in jeder Familie nur einmal übernommen.
Unterlagen
Die Familie muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft muß innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft muß innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.1 - Organisation u. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: peitzw@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dominik
Tel: 02382 59-429