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Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
(siehe Dienstleistungen)
Anschrift
Rathaus
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Kontakt
Tel.: 02382 59-196
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Standort
Servicezeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Montag bis Freitag: Im Fachbereich Jugend und Soziales gilt das so genannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.
Gebäude
Rathaus
Dienstleistungen der Einrichtung
weitere Dienstleistungen anzeigen
- Auswahl und Vorbereitung von Pflegeeltern
- Beistandschaften und Beurkundungen
- Besuchsdienst
- Die gesetzliche Vormundschaft
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Frühe Hilfen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
- Pflegefamilien/ Pflegepersonen
- Pflegschaften und Vormundschaften
- Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Sonderpflege
- Tätigkeiten von Vormunden
- Verwandten- oder Netzwerkpflege
- Vollzeitpflege
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Frau Joy-Alice Burghardt
Tel: 02382 59-363 - Herr Daniel Marr
Teamleitung Spezialdienste
Tel: 02382 59-281 - Frau Charlotta Graef
Tel: 02382 59-184 - Frau Kristin Ohmann
Tel: 02382 59-323