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Antrag Übermittlungssperren
Mit diesem Antrag können Sie Widerspruch gegen Datenübermittlungen einlegen.
Jede Person hat gemäß § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister an bestimmte Empfänger zu widersprechen.
Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz können beantragt werden für die Empfänger
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschäften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Das Mindestalter für die Beantragung von Übermittlungssperren beträgt 16 Jahre.
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Beantragung
Einfach über Anklicken des folgenden Links: Antrag Übermittlungssperren - Dateneingabe (citeq.de)
Kosten
Gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Ingrid Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Stefanie Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Robin Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Jede Person hat gemäß § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister an bestimmte Empfänger zu widersprechen.
Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz können beantragt werden für die Empfänger
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschäften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Das Mindestalter für die Beantragung von Übermittlungssperren beträgt 16 Jahre.
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Beantragung
Einfach über Anklicken des folgenden Links: Antrag Übermittlungssperren - Dateneingabe (citeq.de)
Gebührenfrei
https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/114490/showFrau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Ingrid
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stefanie
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Robin
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Anja
Eckey
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)