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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Zuständige Organisationseinheit
- Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: strassenverkehr@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wurm
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-130
- Herr Stein
Straßenverkehrsbehörde
Tel: 02382 59-129
Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren. https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/250/show
Straßenverkehrsbehörde
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Herr
Wurm
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-130
Herr
Stein
Straßenverkehrsbehörde
E13 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-129