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Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer kleinen Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.
Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe in Form einer gemeinsamen Wohnform ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
Weitere Informationen
Die Eltern des Kindes, das gemeinsam mit der Mutter oder dem Vater in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht wird, werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Olga Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Linda Thünemann
Tel: 02382 59-196
- Herr Joel Martins da Cruz
Tel: 02382 59-302
- Frau Barbara Schlecht
Tel: 02382 59-417
- Frau Nora Mikolajczak
Tel: 02382 59-263
- Frau Susanne Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Patricia Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Michelle Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Tobias Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Manuel Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Julia Brehe
Tel: 02382 59-578
- Frau Belma Bucan
Tel: 02382 59-456
- Frau Sandra Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Majurathan Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Frau Anna Wargenau
Tel: 02382 59-332
- Frau Nadja Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Jennifer Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Ursula Schuricht
Tel: 02382 59-122
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.
Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.
Die Eltern des Kindes, das gemeinsam mit der Mutter oder dem Vater in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht wird, werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Mutter-Kind-Heim https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44163/showFrau
Olga
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Linda
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Joel
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Barbara
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645 (Rathaus, 6. Etage)
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Herr
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646 (Rathaus, 6. Etage)
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Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Majurathan
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Anna
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642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Nadja
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544 (Rathaus, 5. Etage)
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Jennifer
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
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Ursula
Schuricht
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