BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine Leistung nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz und dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert oder
- ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Es handelt sich um eine Hilfe, die in Krisen- und Notsituationen, das Kindeswohl absichern soll.
Natürlich sind die Eltern/ Personensorgeberechtigten über die Inobhutnahme zu unterrichten und bei der Klärung der Situation und Herbeiführung einer Lösung (gegebenenfalls mit Unterstützung einer erzieherischen Hilfe) miteinzubeziehen.
Widersprechen die Eltern/ Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind an die Eltern/ Personensorgeberechtigten zu übergeben, oder umgehend das Familiengericht zu informieren.
Während der Zeit der Inobhutnahme, hat das Jugendamt zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen.
Die Inobhutnahme endet mit der Übergabe des Kindes / des Jugendlichen an die Eltern/ Personensorgeberechtigten und/oder der Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Olga Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Sonja Heidrich
Tel: 02382 59-296
- Frau Linda Thünemann
Tel: 02382 59-196
- Herr Joel Martins da Cruz
Tel: 02382 59-302
- Frau Barbara Schlecht
Tel: 02382 59-417
- Frau Angelika Behr
Tel: 02382 59-442
- Frau Nora Mikolajczak
Tel: 02382 59-263
- Frau Susanne Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Patricia Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Michelle Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Tobias Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Manuel Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Julia Brehe
Tel: 02382 59-578
- Frau Belma Bucan
Tel: 02382 59-456
- Frau Sandra Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Majurathan Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Frau Anna Wargenau
Tel: 02382 59-332
- Frau Nadja Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Jennifer Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Ursula Schuricht
Tel: 02382 59-122
- Frau Christiane Biernatzki
Tel: 02382 59-564
- Herr Benjamin Morbeck
Tel: 02382 59-319
- Frau Meike Klicks
Tel: 02382 59-430
- Frau Andrea Polkaehn
Tel: 02382 59-562
- Frau Katharina Lange
Tel: 02382 59-267
- Frau Melissa Schönberg
Tel: 02382 59-561
- Herr Patrick Schulpin
Tel: 02382 59-476
Verwandte Dienstleistungen
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert oder
- ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Es handelt sich um eine Hilfe, die in Krisen- und Notsituationen, das Kindeswohl absichern soll.
Natürlich sind die Eltern/ Personensorgeberechtigten über die Inobhutnahme zu unterrichten und bei der Klärung der Situation und Herbeiführung einer Lösung (gegebenenfalls mit Unterstützung einer erzieherischen Hilfe) miteinzubeziehen.
Widersprechen die Eltern/ Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind an die Eltern/ Personensorgeberechtigten zu übergeben, oder umgehend das Familiengericht zu informieren.
Während der Zeit der Inobhutnahme, hat das Jugendamt zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen.
Die Inobhutnahme endet mit der Übergabe des Kindes / des Jugendlichen an die Eltern/ Personensorgeberechtigten und/oder der Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
Jugendhilfe, Notunterbringung https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44165/showFrau
Olga
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Sonja
Heidrich
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Linda
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Joel
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Barbara
Schlecht
645 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Angelika
Behr
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Nora
Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Susanne
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Patricia
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Michelle
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Tobias
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Manuel
Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Julia
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Belma
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Sandra
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Majurathan
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Anna
Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Nadja
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Jennifer
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Ursula
Schuricht
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Christiane
Biernatzki
641 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Benjamin
Morbeck
644 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Meike
Klicks
531 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Andrea
Polkaehn
541 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Katharina
Lange
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Melissa
Schönberg
541 (Rathaus, 5. Etage)
Herr
Patrick
Schulpin
542 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Olga
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Sonja
Heidrich
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Linda
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Joel
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Barbara
Schlecht
645 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Angelika
Behr
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Nora
Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Susanne
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Patricia
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Michelle
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Tobias
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Manuel
Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Julia
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Belma
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Sandra
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Majurathan
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Anna
Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Nadja
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Jennifer
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Ursula
Schuricht
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Christiane
Biernatzki
641 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Benjamin
Morbeck
644 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Meike
Klicks
531 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Andrea
Polkaehn
541 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Katharina
Lange
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Melissa
Schönberg
541 (Rathaus, 5. Etage)
Herr
Patrick
Schulpin
542 (Rathaus, 5. Etage)