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Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Jugendamt der Stadt Ahlen beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung Ihres Namens.
Das Jugendamt der Stadt Ahlen nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Die KollegInnen des Kinderschutzdienstes nehmen die Meldungen auf und bewerten diese im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und entscheiden dann über wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls unter Beteiligung aller Betroffenen.
Bei schwersten, nicht mit anderen Mitteln abzuwendenden Kindeswohlgefährdungen, kann durch die Fachkräfte des Jugendamtes eine Inobhutnahme erfolgen, um das Wohl des Kindes zeitlich befristet sicherzustellen.
Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
Telefonisch sind die MitarbeiterInnen des Kinderschutzdienstes unter der Nummer 02382/ 59 244 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Freitag: 8:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 17:00 Uhr
Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 02382/ 965631 Kontakt mit der Kreispolizeibehörde Warendorf, Dienststelle Ahlen aufnehmen.
Bei Gefahr für Leib und Leben benutzen Sie bitte den Notruf der Polizei unter 110!
Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII
Das Angebot richtet sich an:
- berufliche Geheimnisträger nach § 4 KKG (wie z.B. Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich),
- Mitarbeiter*innen der städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe (wie z.B. Jugendzentren oder Kitas),
- weitere Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen nach §8b Abs. 1 SGB VIII.
Wenn Sie also im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (beispielsweise als Arzt, Lehrkraft, Psychologe oder pädagogische Fachkraft) und sich in einem konkreten Einzelfall bei einem Verdacht von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, können Sie sich an folgende Mitarbeiterinnen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) wenden:
Sandra Flaute
Bahnhofsplatz 1
59227 Ahlen
Tel. 02382 54704343
flaute@kinderschutzbund-warendorf.de
Die insoweit erfahrene Fachkraft trägt mit Informationen und entlastenden Methoden dazu bei, die Situationseinschätzung zu versachlichen, den Handlungsdruck für die o.g. Personen der Gefährdungssituation anzupassen und zu einer fachlich fundierten Perspektive für das weitere Handeln zu kommen. Sie macht Aussagen dazu, ob die vorliegenden Hinweise und Informationen auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung schließen lassen, wie das aktuelle Gefährdungsrisiko einzuschätzen ist und welche weiteren Handlungsschritte zu empfehlen sind.
Zuständige Organisationseinheiten
- Gruppe 5.1 - Kinder, Jugendliche und Familien
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Pflegekinderdienst
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
- Gruppe 5.1 - Team Eingliederungshilfen
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schlecht
Tel: 02382 59-417
- Frau Thünemann
Tel: 02382 59-196
- Herr Martins da Cruz
Tel: 02382 59-302
- Frau Behr
Tel: 02382 59-442
- Frau Heidrich
Tel: 02382 59-296
- Frau Weckerle
Teamleitung ASD
Tel: 02382 59-266
- Frau Mikolajczak
Tel: 02382 59-263
- Frau Peters
Tel: 02382 59-369
- Frau Bitzer
Tel: 02382 59-248
- Frau Holtrup
Tel: 02382 59-195
- Herr Krause
Tel: 02382 59-539
- Herr Langenbach
Tel: 02382 59-427
- Frau Brehe
Tel: 02382 59-578
- Frau Bucan
Tel: 02382 59-456
- Frau Merschhaus
Tel: 02382 59-280
- Herr Balasubramaniyam-Schange
Tel: 02382 59-579
- Frau Wargenau
Tel: 02382 59-332
- Frau Schock
Tel: 02382 59-121
- Frau Schubert
Tel: 02382 59-407
- Frau Schuricht
Tel: 02382 59-122
- Frau Biernatzki
Tel: 02382 59-564
- Frau Klicks
Tel: 02382 59-430
- Herr Morbeck
Tel: 02382 59-319
- Frau Lange
Tel: 02382 59-267
- Frau Polkaehn
Tel: 02382 59-562
- Herr Schulpin
Tel: 02382 59-476
- Frau Schönberg
Tel: 02382 59-561
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Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Jugendamt der Stadt Ahlen beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung Ihres Namens.
Das Jugendamt der Stadt Ahlen nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Die KollegInnen des Kinderschutzdienstes nehmen die Meldungen auf und bewerten diese im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und entscheiden dann über wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls unter Beteiligung aller Betroffenen.
Bei schwersten, nicht mit anderen Mitteln abzuwendenden Kindeswohlgefährdungen, kann durch die Fachkräfte des Jugendamtes eine Inobhutnahme erfolgen, um das Wohl des Kindes zeitlich befristet sicherzustellen.
Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
Telefonisch sind die MitarbeiterInnen des Kinderschutzdienstes unter der Nummer 02382/ 59 244 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Freitag: 8:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 17:00 Uhr
Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 02382/ 965631 Kontakt mit der Kreispolizeibehörde Warendorf, Dienststelle Ahlen aufnehmen.
Bei Gefahr für Leib und Leben benutzen Sie bitte den Notruf der Polizei unter 110!
Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII
Das Angebot richtet sich an:
- berufliche Geheimnisträger nach § 4 KKG (wie z.B. Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich),
- Mitarbeiter*innen der städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe (wie z.B. Jugendzentren oder Kitas),
- weitere Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen nach §8b Abs. 1 SGB VIII.
Wenn Sie also im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (beispielsweise als Arzt, Lehrkraft, Psychologe oder pädagogische Fachkraft) und sich in einem konkreten Einzelfall bei einem Verdacht von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, können Sie sich an folgende Mitarbeiterinnen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) wenden:
Sandra Flaute
Bahnhofsplatz 1
59227 Ahlen
Tel. 02382 54704343
flaute@kinderschutzbund-warendorf.de
Die insoweit erfahrene Fachkraft trägt mit Informationen und entlastenden Methoden dazu bei, die Situationseinschätzung zu versachlichen, den Handlungsdruck für die o.g. Personen der Gefährdungssituation anzupassen und zu einer fachlich fundierten Perspektive für das weitere Handeln zu kommen. Sie macht Aussagen dazu, ob die vorliegenden Hinweise und Informationen auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung schließen lassen, wie das aktuelle Gefährdungsrisiko einzuschätzen ist und welche weiteren Handlungsschritte zu empfehlen sind.
https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44167/showFrau
Schlecht
645 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Behr
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Heidrich
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Biernatzki
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Klicks
531 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Morbeck
644 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lange
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Polkaehn
541 (Rathaus, 5. Etage)
Herr
Schulpin
542 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schönberg
541 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schlecht
645 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Thünemann
635 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Behr
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Heidrich
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Weckerle
Teamleitung ASD
639 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Peters
640 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bitzer
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Holtrup
647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schock
544 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Schubert
646 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Schuricht
631 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Biernatzki
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Klicks
531 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Morbeck
644 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Lange
537 (Rathaus, 5. Etage)
Frau
Polkaehn
541 (Rathaus, 5. Etage)
Herr
Schulpin
542 (Rathaus, 5. Etage)
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Schönberg
541 (Rathaus, 5. Etage)
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645 (Rathaus, 6. Etage)
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635 (Rathaus, 6. Etage)
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Martins da Cruz
637 (Rathaus, 6. Etage)
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Behr
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537 (Rathaus, 5. Etage)
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Mikolajczak
647 (Rathaus, 6. Etage)
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640 (Rathaus, 6. Etage)
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647 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Krause
633 (Rathaus, 6. Etage)
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Langenbach
643 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Brehe
632 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Bucan
646 (Rathaus, 6. Etage)
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Merschhaus
636 (Rathaus, 6. Etage)
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Balasubramaniyam-Schange
632 (Rathaus, 6. Etage)
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Wargenau
642 (Rathaus, 6. Etage)
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Wargenau
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