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Grundstücksteilung
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Für den Antrag zur Genehmigung einer Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder vom Katasteramt erstellt wurde.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 7 BauO NRW
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Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 6.3 Bauordnung
Südstraße 41
59227 Ahlen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kaldewey
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-333
- Frau Hintemann
Tel: 02382 59-331
- Frau Frank
Tel: 02382 59-344
- Frau Kämper
Tel: 02382 59-464
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Für den Antrag zur Genehmigung einer Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder vom Katasteramt erstellt wurde.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bezirk 1 (Nord/West)
Ralf Kaldewey
Daniela Kämper
Bezirk 2 (Süd/Ost)
Lidia Gärtner
Mareike Hintemann
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 7 BauO NRW
https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/513/showHerr
Kaldewey
Gruppenleitung
011 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Hintemann
012 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Frank
013 (Baudezernat, Erdgeschoss)
Frau
Kämper
018 (Baudezernat, Erdgeschoss)