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Verwandten- oder Netzwerkpflege
Die Verwandten- oder Netzwerkpflege ist eine weitere Art der Pflegestelle. Das Besondere daran ist, dass Kinder in einem vertrauten verwandten oder sozialen Umfeld aufwachsen können. Hierbei handelt es sich um eine sehr persönliche Form der Hilfe und sie ist zu einem wichtigen Bestandteil der Jugendhilfe geworden. Kinder erleben nicht komplette Abbrüche und müssen sich nicht vollkommen neu orientieren, sondern können an Vertrautes anknüpfen, was häufig eine gute Ressource darstellt. Während es sich auf der einen Seite um eine naheliegende und unkomplizierte Unterbringung handelt, stellt gerade die Nähe zum Herkunftssystem die Pflegestelle oft vor besondere Herausforderungen und bedarf aus diesem Grunde eine enge und gute Begleitung und Beratung. Voraussetzung für das Gewähren dieser Hilfe ist, dass die Verwandten oder die Personen aus dem sozialen Umfeld dazu in der Lage sind, den erzieherischen Bedarf des Kindes zu erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt als öffentlicher Jugendhilfeträger zusammenzuarbeiten.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 5.1 - Team Pflegekinderdienst
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Behr
Tel: 02382 59-442
- Frau Biernatzki
Tel: 02382 59-564
- Frau Klicks
Tel: 02382 59-430
- Herr Morbeck
Tel: 02382 59-319
Verwandte Dienstleistungen
Die Verwandten- oder Netzwerkpflege ist eine weitere Art der Pflegestelle. Das Besondere daran ist, dass Kinder in einem vertrauten verwandten oder sozialen Umfeld aufwachsen können. Hierbei handelt es sich um eine sehr persönliche Form der Hilfe und sie ist zu einem wichtigen Bestandteil der Jugendhilfe geworden. Kinder erleben nicht komplette Abbrüche und müssen sich nicht vollkommen neu orientieren, sondern können an Vertrautes anknüpfen, was häufig eine gute Ressource darstellt. Während es sich auf der einen Seite um eine naheliegende und unkomplizierte Unterbringung handelt, stellt gerade die Nähe zum Herkunftssystem die Pflegestelle oft vor besondere Herausforderungen und bedarf aus diesem Grunde eine enge und gute Begleitung und Beratung. Voraussetzung für das Gewähren dieser Hilfe ist, dass die Verwandten oder die Personen aus dem sozialen Umfeld dazu in der Lage sind, den erzieherischen Bedarf des Kindes zu erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt als öffentlicher Jugendhilfeträger zusammenzuarbeiten.
https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/52708/showFrau
Behr
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Biernatzki
641 (Rathaus, 6. Etage)
Frau
Klicks
531 (Rathaus, 6. Etage)
Herr
Morbeck
644 (Rathaus, 6. Etage)