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Aufenthaltsgenehmigung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und des anhaltenden Lockdowns, können wir im Bürgerservice diese Dienstleistung zurzeit leider nicht anbieten. Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde in Ahlen oder Warendorf.
Berechtigte Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen oder bei denen die vorhandene Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden muss, können die entsprechenden Anträge im Bürgerservice erhalten und wieder abgeben.
Unterlagen
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie, ggf. Kopie des erteilten Einreisevisums
- 1 biometrisches Lichtbild, 2 biometrische Lichtbilder beim Erstantrag
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (ggf. Bescheid vom Jobcenter in Kopie)
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- ggf. ärztlicher Untersuchungsbefund für Ersteinreiseuntersuchung
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, ggf. Schulzeugnisse in Kopie
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (bei Kindern von den arbeitenden Eltern)
- ggf. Steuer-/ Vorauszahlungsbescheid in Kopie
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über die (regelmäßige) Teilnahme am Integrationskurs bzw. Abschlusszertifikat
- eine Unterhaltserklärung (bei Kindern ohne eigenes Einkommen)
- 1 biometrisches Lichtbild, 2 biometrische Lichtbilder beim Erstantrag
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, ggf. Schulzeugnisse der letzten 5 Jahre in Kopie
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie, ggf. Kopie des erteilten Einreisevisums
- 1 biometrisches Lichtbild
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (ggf. Bescheid vom Jobcenter in Kopie)
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über die Leistung von 60 Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung bzw. Rentenversicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers
- Negativbescheinigungen der Wohngeldstelle und des Jobcenters
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses
- Bei Minderjährigen zusätzlich(Bitte beachten: Anträge auf Niederlassungserlaubnisse für Kinder sind erst ab dem 16. Lebensjahr zu stellen):
Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, Schulzeugnisse der letzten fünf Jahren in Kopie zzgl. Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lauhoff
Tel: 02382 59-401
- Frau Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Herr Tadaewsky
Tel: 02382 59-401
- Frau Eckey
Tel: 02382 59-401
- Herr Beumer
Tel: 02382 59-401
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und des anhaltenden Lockdowns, können wir im Bürgerservice diese Dienstleistung zurzeit leider nicht anbieten. Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde in Ahlen oder Warendorf.
Berechtigte Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen oder bei denen die vorhandene Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden muss, können die entsprechenden Anträge im Bürgerservice erhalten und wieder abgeben.
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie, ggf. Kopie des erteilten Einreisevisums
- 1 biometrisches Lichtbild, 2 biometrische Lichtbilder beim Erstantrag
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (ggf. Bescheid vom Jobcenter in Kopie)
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- ggf. ärztlicher Untersuchungsbefund für Ersteinreiseuntersuchung
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, ggf. Schulzeugnisse in Kopie
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (bei Kindern von den arbeitenden Eltern)
- ggf. Steuer-/ Vorauszahlungsbescheid in Kopie
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über die (regelmäßige) Teilnahme am Integrationskurs bzw. Abschlusszertifikat
- eine Unterhaltserklärung (bei Kindern ohne eigenes Einkommen)
- 1 biometrisches Lichtbild, 2 biometrische Lichtbilder beim Erstantrag
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, ggf. Schulzeugnisse der letzten 5 Jahre in Kopie
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
- Reiseausweis/ Nationalpass in Kopie, ggf. Kopie des erteilten Einreisevisums
- 1 biometrisches Lichtbild
- Arbeitgeberbescheinigung/ Kopie des Arbeitsvertrages/ Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (ggf. Bescheid vom Jobcenter in Kopie)
- aktuelle Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Nachweis über die Leistung von 60 Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung bzw. Rentenversicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers
- Negativbescheinigungen der Wohngeldstelle und des Jobcenters
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses
- Bei Minderjährigen zusätzlich(Bitte beachten: Anträge auf Niederlassungserlaubnisse für Kinder sind erst ab dem 16. Lebensjahr zu stellen):
Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag in Kopie, Schulzeugnisse der letzten fünf Jahren in Kopie zzgl. Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
Frau
Lauhoff
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schmitz
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Herr
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