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Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Kosten
Gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thomas Gramatke
Gruppenleitung
Tel: 02382 59-255
Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Gebührenfrei
https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/65410/show Gruppe 1.4 - Bürgerservice
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-255
Herr
Thomas
Gramatke
Gruppenleitung
E02 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-255