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Vorläufiger Personalausweis
Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
- Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
- Namensänderung oder
- Verlust des Personalausweises
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist beim Empfang eines neuen Personalausweises abzugeben.
Unterlagen
Generelle Voraussetzungen/ Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Ahlen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
- ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
Kosten
- 10,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.4 - Bürgerservice
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: meldeanfrage@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rebecca Böhne
Tel: 02382 59-401
- Frau Marie Barkhausen
Tel: 02382 59-401
- Frau Schmitz
Tel: 02382 59-401
- Frau Stephanie Gust
Tel: 02382 59-401
- Frau Renvert
Tel: 02382 59-401
- Herr Max Beumer
Tel: 02382 59-401
- Herr Röhle
Tel: 02382 59-401
- Frau Schulz
Tel: 02382 59-401
- Frau Anja Eckey
Tel: 02382 59-401
Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort ein solches Papier benötigen. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Beantragung bei z. B. :
- Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
- Namensänderung oder
- Verlust des Personalausweises
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist beim Empfang eines neuen Personalausweises abzugeben.
Generelle Voraussetzungen/ Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Ahlen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
- ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
- 10,00 €
Frau
Rebecca
Böhne
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Marie
Barkhausen
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schmitz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Stephanie
Gust
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Renvert
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Max
Beumer
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Röhle
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schulz
E01 (Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Anja
Eckey
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