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Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG)
Informationen zur Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG )
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich (telefonisch reicht).
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dabei können dem Gewerbetreibenden Auflagen erteilt werden.
Eine Gestattung kannauch bei nichterwerbsmäßiger Betätigung durch Vereine oder Gesellschaften erforderlich sein, sofern hierfür die Vorraussetzungen des §23 Abs. 1 GastG vorliegen.
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich (telefonisch reicht).
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dabei können dem Gewerbetreibenden Auflagen erteilt werden.
Eine Gestattung kannauch bei nichterwerbsmäßiger Betätigung durch Vereine oder Gesellschaften erforderlich sein, sofern hierfür die Vorraussetzungen des §23 Abs. 1 GastG vorliegen.
Unterlagen
Ausweispapiere
Kosten
- 50,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG) Informationen zur Gaststättenerlaubnis (Gestattung §12GastG )
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich (telefonisch reicht).
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dabei können dem Gewerbetreibenden Auflagen erteilt werden.
Eine Gestattung kannauch bei nichterwerbsmäßiger Betätigung durch Vereine oder Gesellschaften erforderlich sein, sofern hierfür die Vorraussetzungen des §23 Abs. 1 GastG vorliegen.
Ausweispapiere
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich (telefonisch reicht).
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dabei können dem Gewerbetreibenden Auflagen erteilt werden.
Eine Gestattung kannauch bei nichterwerbsmäßiger Betätigung durch Vereine oder Gesellschaften erforderlich sein, sofern hierfür die Vorraussetzungen des §23 Abs. 1 GastG vorliegen.
Ausweispapiere
- 50,00 €
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288