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Entgegennahme von Anträgen zur Tierkörperbeseitigung
Informationen zur Entgegennahme von Anträgen zur Tierkörperbeseitigung
Der Antrag kann bei der Stadt Ahlen eingereicht werden. Die Abholung der Kadaver wird von der Tierkadaververwertungsanstalt durchgeführt.
Ausnahmeregelungen zur Tierkörperbeseitiung gelten für Kleintiere (z.B. Vögel, Katzen etc.)
Der Antrag kann bei der Stadt Ahlen eingereicht werden. Die Abholung der Kadaver wird von der Tierkadaververwertungsanstalt durchgeführt.
Ausnahmeregelungen zur Tierkörperbeseitiung gelten für Kleintiere (z.B. Vögel, Katzen etc.)
Kosten
Die Kosten der Beseitigung werden von der Tierkadaververwertungsanstalt in Rechnung gestellt.
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Niedenfuehr
Tel: 02382 59-257
Entgegennahme von Anträgen zur Tierkörperbeseitigung Informationen zur Entgegennahme von Anträgen zur Tierkörperbeseitigung
Der Antrag kann bei der Stadt Ahlen eingereicht werden. Die Abholung der Kadaver wird von der Tierkadaververwertungsanstalt durchgeführt.
Ausnahmeregelungen zur Tierkörperbeseitiung gelten für Kleintiere (z.B. Vögel, Katzen etc.) Die Kosten der Beseitigung werden von der Tierkadaververwertungsanstalt in Rechnung gestellt. https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/733/show
Der Antrag kann bei der Stadt Ahlen eingereicht werden. Die Abholung der Kadaver wird von der Tierkadaververwertungsanstalt durchgeführt.
Ausnahmeregelungen zur Tierkörperbeseitiung gelten für Kleintiere (z.B. Vögel, Katzen etc.) Die Kosten der Beseitigung werden von der Tierkadaververwertungsanstalt in Rechnung gestellt. https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/733/show
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288
Frau
Niedenfuehr
E07 (Rathaus, Erdgeschoss)
02382 59-257