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Antrag auf Abfallgemeinschaft
Allgemeines
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden. Die als Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner. Die Abfallgemeinschaft ist schriftlich zu beantragen und von den Grundstückeigentümern zu unterschreiben.
Ortsrecht
Zuständige Organisationseinheit
- Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen
Westenmauer 10
59227 Ahlen
E-Mail: grundbesitzabgaben@stadt.ahlen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christian Roßbach
Tel: 02382 59-308
Antrag auf Abfallgemeinschaft
Allgemeines
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden. Die als Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner. Die Abfallgemeinschaft ist schriftlich zu beantragen und von den Grundstückeigentümern zu unterschreiben.
Allgemeines
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden. Die als Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner. Die Abfallgemeinschaft ist schriftlich zu beantragen und von den Grundstückeigentümern zu unterschreiben.
Ortsrecht
Abfallgemeinschaft https://serviceportal.ahlen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/799/show Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen
001 Westenmauer 10 59227 Ahlen
Fax 02382 59-350
Herr
Christian
Roßbach
520 (Rathaus, 5. Etage)
02382 59-308