Geburtsbeurkundung
Um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, werden neben der Geburtsanzeige und der Anlage zur Geburtsanzeige weitere Unterlagen im Original benötigt. Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, können gegebenenfalls amtliche Übersetzungen erforderlich sein.
In jedem Fall werden benötigt:
- Ausweisdokumente (Pass, Personalausweis oder ID-Card) beider Eltern
- Geburtsnachweise beider Eltern
- Anlage zur Geburtsanzeige. Diese finden Sie im Bereich Dokumente
Folgende Unterlagen sind zusätzlich einzureichen, wenn:
- die Mutter verheiratet ist:
Es wird der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes beurkundet.
Zusätzlich benötigt werden:
o Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister mit Namensführung
o Sollte die Ehe ab 2019 in Deutschland geschlossen worden sein und beide Eltern sind in Deutschland geboren dann werden keine Geburtsnachweise benötigt.
o ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes - die Mutter ledig ist (war noch nie verheiratet):
dann benötigen wir zusätzlich:
o ggf. Vaterschaftsanerkennung
o ggf. Sorgerechtserklärung
o ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes - Die Mutter ist geschieden:
dann benötigen wir zusätzlich:
o Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister mit Namensführung
o ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
o ggf. Vaterschaftsanerkennung
o ggf. Sorgerechtserklärung
o ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes
o sollte die Ehe im Ausland geschlossen und im Ausland geschieden worden sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen sagen können welche Unterlagen benötigt werden. - Die Mutter ist verwitwet:
dann benötigen wir zusätzlich:
o Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister mit Namensführung
o ggf. Sterbeurkunde des Ehemannes
o ggf. Vaterschaftsanerkennung
o ggf. Sorgerechtserklärung
o ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes - Die Mutter und/oder der Vater sind ausländische Staatsangehörige:
dann benötigen wir zusätzlich bei nicht EU-Bürgern:
o Aufenthaltstitel
o falls vorhanden, deutsche Personenstandsurkunden
Weitere erforderliche Unterlagen sind vom Familienstand der Mutter abhängig. Gegebenenfalls werden im Einzelfall auch weitere, hier nicht aufgeführte Unterlagen benötigt.
Erst wenn alle Unterlagen und Erklärungen dem Standesamt vorliegen, können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.
Natürlich haben Sie auch später noch die Möglichkeit weitere Geburtsurkunden ihres Kindes zu erhalten.
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Sie erhalten dann folgende Geburtsurkunden:
- Gebührenfrei zur Beantragung von
o Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse
o Kindergeld
o Elterngeld
Weitere Urkunden für Ihre Unterlagen sind jedoch gebührenpflichtig:
- 10,00 € für die erste Geburtsurkunde
- 10,00 € für eine internationale Geburtsurkunde
- 5,00 € für jede weitere Geburtsurkunde
Diese benötigen Sie z. B. für das Stammbuch (Stammbuchformat oder DIN A4) der eine internationale Geburtsurkunde für die mögliche die Anmeldung Ihres Kindes bei einer ausländischen Behörde.