Sportförderung
Die Sportförderung richtet sich nach der aktuellen Sportförderrichtlinie (2014). Von dieser können alle als sportfördernde Organisation anerkannte Sportvereine profitieren.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in der Richtlinie zu finden. Einige Fördertatbestände sind hier zu finden.
- Beratung und Unterstützung von Sportvereinen
Die Beratung von Sportvereinen zu Themen wie finanzielle Förderungen, Ehrenamt oder Vereinsarbeit findet im Team Sport statt und kann jederzeit in Anspruch genommen werden. Rufen Sie uns an und machen Sie einen Termin aus. - Vereinsfragebogen
Den Vereinsfragebogen muss jeder Sportverein zu Beginn des Jahres oder bei Änderungen von Ansprechpartner*innen im Verein ausgefüllt an die Stadt senden. - Antrag Start- und Meldegebührenerstattung Jugend
Die Erstattung von Start- und Meldegebühren finden im Jugendbereich bis 18 Jahre statt und gilt nur bei Teilnahmen an Meisterschaften der Fachverbände. - Antrag Fahrtkostenzuschuss Jugend
Die Bezuschussung von Fahrtkosten findet im Jugendbereich bis 18 Jahre statt und gilt nur bei Fahrten zu Meisterschaften der Fachverbände. Die Gesamtstrecke muss mind. 30 Kilometer betragen. - Meldung Sportler*innenehrung & Ehrenamtsehrung Sport
Jedes Jahr ehrt die Stadt gemeinsam mit dem Stadtsportverband erfolgreiche Sportler*innen sowie verdiente Ehrenamtliche aus dem Sport. Die Sportvereine werden dazu gesondert angeschrieben und um Einreichung der Meldungen gebeten. Die Ehrungen finden derzeit getrennt nach Kindern/ Jugendliche und Erwachsene statt. - Antrag Investitionskostenzuschuss
Sportvereine können Anträge auf Investitionskostenzuschuss stellen, wenn Sie Investitionen in Ihre Anlagen tätigen oder spezielle Sportgeräte beschaffen müssen, die nicht von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Details entnehmen Sie bitte der Sportförderrichtlinie.