Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum
Container sind vorrangig auf Privatflächen aufzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Aufstellung unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich.
Unter Downloads / Formulare finden Sie Pläne mit typischen Aufstellsituationen und hierbei einzuhaltenden Restbreiten und Beschilderungen. Entspricht der von Ihnen geplante Aufstellort einer dieser Situationen, können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Wenn kein den Plänen entsprechender Aufstellort vorhanden ist, ist ein Antrag auf Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum zu stellen.
Hinweis:
Einige Containerdienste haben eine pauschale Genehmigung zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, sodass Sie keine gesonderte Genehmigung benötigen. Es wird empfohlen, dies zuvor mit dem Unternehmen, das Sie mit der Aufstellung beauftragen wollen, abzuklären.
Häufig gestellte Fragen:
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Da aber andere Behörden beteiligt werden müssen, ist der Antrag mindestens 14 Tage vorher zu stellen. Beachten Sie bitte, dass ggf. erforderliche Haltverbote drei volle Tage vor Gültigkeit aufgestellt werden müssen. Insofern wird auf die nebenstehenden Hinweise verwiesen. - Wie kann ich einen Lageplan erstellen?
Eine einfache Möglichkeit bietet das Portal TIM-Online der Bezirksregierung Köln. Eine kurze Anleitung zu den relevanten Funktionen finden Sie unter den nebenstehenden Dokumenten. - Wer stellt die Verkehrszeichen auf bzw. wo kann ich diese abholen?
Die Pflicht zur Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung und Wiederentfernung von angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen wird dem Antragsteller durch die verkehrsrechtliche Anordnung auferlegt. Durch den Antragsteller ist sicherzustellen, dass er dem nachkommen kann. Ansonsten empfiehlt sich die Beauftragung eines Verkehrssicherungsunternehmens.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (s. Downloads), möglichst maschinell ausgefüllt
- Lageplan
Rechtsgrundlagen
- § 45, 46 StVO
Kosten
- Es werden Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren ab 41,00 EUR erhoben.
- Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Dauer der Containeraufstellung.